Im Jahr 1261 wurde die jüdische Gemeinde erstmals in schriftlichen Aufzeichnungen erwähnt. In einem Schutzbrief von Bischof Volrad von Kranichfeld wurde festgehalten, dass die Gerichtsbarkeit über die Juden gemäß den historischen und stadtbekannten Gepflogenheiten ausgeübt werden solle. Dies geschah unter der Bedingung, dass die jüdische Gemeinde dem Bischof die entsprechenden und üblichen Dienste erweisen würde.
